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diff --git a/templates/de/html/rettet_das_internet.tpl b/templates/de/html/rettet_das_internet.tpl
index e59d4e2fbd..e69de29bb2 100644
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Kostenpflichtige Abmahnungen gegen private Homepages?
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-Seit Jahren bekommen unbedarfte kleine Webmaster und Homepagebesitzer aus heiterem Himmel Abmahnungen mit Gebühren von über 500 Euro bis zu (in
-Einzelfällen) 10 000 Euro. Die Tendenz ist steigend!
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-Wie ist das überhaupt möglich?
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- - Jeder der etwas im Internet veröffentlicht, also jede Homepage (den Ausdruck "privat" gibt es im Internetrecht überhaupt nicht), unterliegt
- automatisch dem Wettbewerbsrecht, und dem neuen Urheberrecht sowieso.
- - An jedem schöpferischen Produkt, Foto, Grafik, Midi, Text, Zitat besteht ein Urheberrecht. Es gibt im deutschen Recht kein "Public Domain"! Jeder der
- also mehr als seinen persönlichen Lebenslauf und Privatfotos veröffentlicht, liefert sich automatisch der Willkür von Rechteinhabern und deren
- (selbsternannten?) Vertretern aus.
- - Das deutsche Recht erlaubt es, Anwaltsgebühren dem Abgemahnten in Rechnung zu stellen. So kommen mit einem einzigen Verwarnbrief erhebliche Gebühren von 500
- Euro aufwärts zustande!
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-Was kann man tun?
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-Seit Jahrzehnten schon wird die deutsche Politik und Gesetzgebung im wesentlichen durch Interessenverbände und Lobbies bestimmt. Privatpersonen und kleine
-Unternehmen haben keine Lobbies. So wundert es wenig, dass sich im Laufe der Jahre im Internet eine Gesetzgebung etablieren konnte, die Interessen und Schutzbedürfniss
-von Privatpersonen mit Füßen tritt.
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-Es gilt jetzt
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- - Ein Problembewußtsein zu schaffen. Zu informieren und auf Mißstände hinzuweisen. Und zwar nicht in einem Internet-Magazin auf Seite 203, sondern in der
- großen Öffentlichkeit.
- - Ein Gefühl der Solidarität unter den Webmastern herzustellen. Eine Lobby der kleinen nicht- und semiprofessionellen Homepages. Denn noch sind wir in der
- Mehrheit.
- - WIR sind das Internet!
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